Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ehrenamtliche,

Das Ministerium des Innern und für Sport schreibt in diesem Jahr zum zweiten Mal den „Rheinland-Pfälzischen Ehrenamtspreis für herausragende Kommunale Projekte“ aus. Die überwältigende Resonanz auf den erstmals im vergangenen ausgerufenen Wettbewerb hat uns gefreut und in der Absicht bestärkt, diesen zu einer fortwährenden Maßnahme im Rahmen unserer Förderung ehren-amtlichen Engagements zu etablieren. Aus diesen Gründen haben wir die Preisgelder nicht nur erhöht sondern auch die Anzahl der Preise erweitert. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, bestehendes ehren-amtliches Engagement in herausragenden Fällen auf der kommunalen Ebene anzuerkennen und Impulse für neue Initiativen zu geben. Ziel ist, auf die unbegrenzten Möglichkeiten freiwilligen Engagements hinzuweisen und durch eine Preisverleihung neue Anreize für die Kommunen zu schaffen, durch Eigeninitiative Engagement zu fördern und auszubauen.

Ich würde mich freuen, wenn sich – wie im vergangenen Jahr – viele Kommunen an dem Wettbewerb beteiligten.

Minister des Innern
und für Sport
des Landes Rheinland-Pfalz

 

Der Minister des Innern und für Sport vergibt im Jahr 2005 den Preis des Landeswettbewerbs „Herausragende Ehrenamtsprojekte auf der kommunalen Ebene“. Der Preis ist mit insgesamt 20.000 Euro honoriert und staffelt sich wie folgt:

  1. Preis 7.000 Euro
  2. Preis 5.000 Euro

  3. Preis 3.000 Euro 4.– 10. Preis je 500 Euro

sowie ein Sonderpreis 1.500 Euro für ein herausragendes Projekt aus dem Jugendbereich.

Das Preisgeld ist für die weitere Projektarbeit im Ehrenamtsbereich zu verwenden.

Teilnahmeberechtigt sind alle rheinland-pfälzischen Kommunen (Kreise, Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden), die erfolgreich ein Projekt im Ehrenamtsbereich entweder selbst initiiert haben oder ein solches Projekt vorbildlich unterstützen, sei es finanziell oder ideell. Von der Teilnahme ausgenommen sind die Preisträger-Projekte des Jahres 2004.

Beispiele: besondere Maßnahmen von Kommunen,

(z.B. im Bereich der Anerkennungskultur, der Fortbildung Ehrenamtlicher oder der Durchführung von Projekten für die Kommune) ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen oder auch erst ins Leben zu rufen. Projekte im Ehrenamtsbereich im vorgenannten Sinne sind solche, die durch die Stadt, die Gemeinde oder den Landkreis initiiert wurden und die in Zusammenarbeit mit Vereinen, Organisationen, Initiativen oder einzelnen Bürgerinnen und Bürgern in der jeweiligen Kommune gemeinnützige, im örtlichen Bereich liegende Ziele zur Ergänzung oder anstelle öffentlicher Leistungen in gesetzlich zulässiger Weise verfolgen. Für die Ausschreibung kommen innovative Aktionen in Betracht, die vorrangig von uneigennützigen Interessen bestimmt sind und der Förderung der Gemeinschaft vor Ort zu Gute kommen. Für die Bewertung sind der Umfang der Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements durch die Kommune sowie die Nachhaltigkeit der Wirkung der Maßnahme in die Kommune hinein ausschlaggebend. Gesucht werden Projekte und Vorschläge, die bereits realisiert oder deren Pläne ausführungsreif sind. Der Nachweis über die Durchführung des Projektes bzw. darüber, dass es unverzüglich begonnen werden kann, muss geführt werden. Der Bewerbungsbogen kann unter der folgenden Anschrift angefordert sowie aus dem Internet unter www.wir-tun-was.de oder www.ism.rlp.de herunter geladen werden.

Die Kommunen reichen ihre Bewerbung mittels eines Bewerbungsbogens bis spätestens

30. September 2005

bei der Geschäftsstelle Ehrenamtsförderung
des Ministeriums des Innern und für Sport
Schillerplatz 3–5
55116 Mainz

ein.

Die eingereichten Maßnahmen und Projekte werden von einer vom Minister des Innern und für Sport eingerichteten Bewertungskommission bewertet. Diese ist unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Ihre Entscheidung ist endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Minister des Innern und für Sport verleiht den Preis aufgrund der Entscheidung der Bewertungskommission. Der Preis ist ausschließlich für die weitere Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der betreffenden Kommune zu verwenden. Die ordnungsgemäße Verwendung des Geldes ist bis spätestens 30. Juni 2006 nachzuweisen. Die Verleihung des Preises erfolgt Ende des Jahres 2005 im Rahmen einer Feierstunde.